Platzregeln

Liebe Gäste,

damit unser Zeltplatz langfristig allen Gruppen zur Verfügung stehen kann, bitten wir um Beachtung einiger Regeln. Diese sind fester Bestandteil des Belegungsvertrages. Der Leiter / die Leiterin jeder Gruppe ist verpflichtet, der Gruppe zu Beginn des Aufenthaltes die folgenden Regeln mitzuteilen.

  • Die angrenzenden Wälder gehören nicht zum Zeltplatzgelände und dürfen nur mit Genehmigung des Forstamtes Rüthen betreten werden. Der Leiter/die Leiterin einer Freizeitmaßnahme haftet gegenüber dem Forstamt für alle Schäden, die von den Mitgliedern seines/ihres Lagers in den Wäldern verursacht werden! Rauchen und Feuermachen im Wald ist streng verboten.
  • Das Betreten der umliegenden Felder und Wiesen ist nicht gestattet.
  • Für Lagerfeuer sind 6 feste Stellen vorhanden. Weitere Plätze dürfen nicht angelegt werden.
  • Bauholz ist genügend vorhanden. Am Ende des Lagers müssen vorhandene Nägel herausgezogen werden und das Holz ist wieder in die Holzständer einzuordnen. Das Bauholz ist für Lagerbauten gedacht, es darf nicht verbrannt werden.
  • Es ist nicht erlaubt, Wassergräben um die Zelt zu ziehen. Das Ausheben von Müllgruben, Erdkühlschränken o.ä. ist ebenfalls verboten.
  • Der Zeltplatz darf nicht mit dem Auto, LKW etc. befahren werden.
  • Blaue Müllsäcke müssen mitgebracht werden und anschließend in die dafür vorgesehen Müllbehälter entsorgt werden. Glas und Papier muss ebenfalls gesammelt und in die Container entsorgt werden. Die Container haben eine Sicherung beim Öffnen, die nur von Erwachsenen bedient werden kann.
  • Generell gilt eine Nachtruhe ab 22.00 Uhr. Um eine Beschallung des Zeltplatzgeländes und der anderen Gäste zu vermeiden, ist das Mitbringen von elektronischen Musikgeräten nicht erlaubt. Ausnahmen sind mit dem DPSG-Diözesanbüro in Paderborn abzusprechen.
  • Toiletten, Waschräume und Geschirrspülbecken müssen zweimal täglich gereinigt werden. Nach Absprache mit den einzelnen Gruppen wird von der Hausleitung ein Reinigungsplan erstellt und ausgehängt. Toilettenpapier und Reinigungsmittel werden zur Verfügung gestellt.
  • Auf Wunsch können Strom- und Wasseranschlüsse zur Verfügung gestellt werden. Notwendige Kabel und Schläuche müssen mitgebracht werden.
  • Zeltplatzgruppen dürfen das Haus nicht betreten.
  • Wir weisen darauf hin, dass bei einem Angebot von selbst zubereiteten Speisen (Selbstverpflegung) während einer Veranstaltung vom Gesetzgeber aus für die Leiter der Veranstaltung die Verpflichtung besteht, die Lebensmittelhygieneverordnung einzuhalten. Informationen hierzu gibt es unter www.bundesrecht.juris.de/Lmhv.
  • Es dürfen keine Haustiere mitgebracht werden.
  • Das Rauchen ist auf dem gesamten Zeltplatzgelände strengstens verboten mit Ausnahme in unmittelbarer Nähe der 6 festen Feuerstellen.
  • Der Leiter/die Leiterin einer Freizeitmaßnahme ist für alle evtl. Schäden verantwortlich und schadenersatzpflichtig, die während des Aufenthaltes seiner/ihrer Gruppe entstehen. Etwaige Schäden sind sogleich der Hausleitung anzuzeigen.
  • Den Aufforderungen der Vertreterinnen und Vertreter der DPSG Diözesanleitung bzw. des DPSG-Diözesanzentrums Rüthen hat der Benutzer/die Benutzerin Folge zu leisten! Der Platz darf am Ende des Lagers erst verlassen werden, wenn eine Platzabnahme erfolgt ist.
  • Etwaige Mängel, die durch die Nichtbeachtung dieser Platzregeln auftreten, werden auf Kosten der Benutzerinnen und Benutzer behoben!

Als Ansprechpartner steht die Hausleitung von 8.00 bis 14.00 Uhr zur Verfügung. In Ausnahmefällen ist die Bürozeit eingeschränkt.

Nach der Anreise wird euch eine Informationsmappe mit notwendigen Notfallnummern ausgehändigt.

Wir wünschen euch einen angenehmen Aufenthalt auf unserem Zeltplatzgelände.

Q. https://www.dioezesanzentrum-ruethen.de/haus-zeltplatz/

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