Das RoWiLa ist ein Lager von Rovern für Rover.
Um das Miteinander im RoWiLa so angenehm wie möglich zu gestalten, sind hier noch einmal zum Teil selbstverständliche Regeln aufgeführt.
- Das Rover Winter Lager ist ein Zeltlager, das Ende Januar im Sauerland – dieses Jahr ausnahmsweise nicht in Rüthen, sondern im schönen Freienohl – statt findet. Bitte berücksichtigt die teilweise extremen Temperaturen sowie den evtl. starken Schneefall und bereitet euch entsprechend vor.
- Zelte mit offener Feuerstelle sind aufgrund der Gefahr von Rauchvergiftungen als Schlafzelte nicht gestattet.
- Tipp: Ein vollbelegtes geschlossenes Zelt und anständige Isomatte sowie Schlafsack wirken Wunder!
- Das Mitbringen und der Konsum illegaler Drogen jeglicher Art ist verboten.
- Das Mitbringen und der Konsum von branntweinhaltigen Getränken oder harten Alkoholika die nicht der Bier, Sekt, Wein – Gruppe zuzuordnen sind ist verboten.
- Das Entsorgen von Pfandflaschen in den Mülltonnen des Hauses/Platzes ist verboten. Für diejenigen die ihr Pfand nicht transportieren können, wird es im Lager Pfandannahmestellen geben, an denen Pfand gespendet werden kann.
- Den Anweisungen der Roverleiter, egal welcher Gruppe, und insbesondere des Orgateams ist Folge zu leisten.
- Grundsätzlich sind die auf der Anmeldungen angegebenen Leiter verantwortlich für das Handeln ihrer Gruppe, und für die Einhaltung sowohl der Verhaltensregeln als auch der Zeltplatzordnung.
- Die Namen der Teilnehmenden müssen den verantwortlichen Leitern vollständig bekannt sein.
- Das Orgateam behält sich vor, Anmeldungen von unzureichend betreuten Gruppen abzulehnen.
- Alle Gruppen verpflichten sich zur Mithilfe bei gelegentlich anfallenden Aufgaben.
Diese werden in der Anmeldephase zugeordnet. - Die Nichtbefolgung einer dieser Regeln führt zum Ausschluss aus dem Lager und eventuell zukünftiger Anmeldeverfahren. Entstandener Schaden der aus der Missachtung dieser Regeln folgt wird dem Missachtenden in Rechnung gestellt.
- Darüber hinaus stellen wir euch frei, die üblichen Lagerregeln gruppenintern zu vereinbaren.
Dazu zählt etwa der Umgang mit dem außerplanmäßigen Verlassen des Zeltplatzes, etwaige Abmeldevereinbarungen oder die Akzeptanz von Unterhaltungselektronik, etc.