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Platzregeln für das RoWiLa 2024 in Freienohl

Liebe Rover, Altrover und Leitende,

in diesem Jahr findet das RoWiLa ausnahmsweise mal nicht in Rüthen, sondern in Freienohl, auf dem Zeltplatz der Boeler Pfadfinder statt. Dort gelten, wie in Rüthen auch, ein paar Platzregeln, an die sich alle am Lager teilnehmenden Personen halten müssen. Der Leiter / die Leiterin jeder Gruppe ist verpflichtet, der Gruppe zu Beginn des Aufenthaltes die folgenden Regeln mitzuteilen.

  • Die angrenzenden Wälder gehören nicht zum Zeltplatzgelände und dürfen nur mit Genehmigung des Forstamtes Freienohl betreten werden. Der Leiter/die Leiterin einer Freizeitmaßnahme haftet gegenüber dem Forstamt für alle Schäden, die von den Mitgliedern seines/ihres Lagers in den Wäldern verursacht werden! Rauchen und Feuermachen im Wald ist streng verboten.
  • Das Betreten der umliegenden Felder und Wiesen ist nicht gestattet.
  • Für Lagerfeuer ist eine feste Stellen vorhanden. Weitere Plätze dürfen nicht angelegt werden. Das Orgateam kümmert sich ggf. um weitere Feuerstellen in Form von aufgestellten Feuerschalen.
  • Bauholz ist leider nicht vorhanden. Um eure Zelte aufbauen zu können, bringt bitte eventuell benötigtes Baumaterial und Gestänge selbst mit.
  • Es ist nicht erlaubt, Wassergräben um die Zelte zu ziehen. Das Ausheben von Müllgruben, Erdkühlschränken o.ä. ist ebenfalls verboten.
  • Am Zeltplatz steht jeder Gruppe aus Platzgründen nur Platz für ein Auto zur Verfügung. Weitere Autos müssen auf den vom Orga-Team bekanntgegebenen Orten geparkt werden. Für Personen, die von diesen Orten aus nicht laufen möchten, steht ein Shuttle-Service bereit.
  • Anfallender Müll muss in die dafür vorgesehen Müllbehälter entsorgt werden. Am Platz stehen Tonnen für Restmüll, Papier und Plastik (gelber Sack) bereit. Glas muss selbst entsorgt werden. Dazu gibt es Altglascontainer im Dorf.
  • Generell gilt eine Nachtruhe ab 22.00 Uhr. Um eine Beschallung der Nachbarschaft zu vermeiden, bitten wir euch, bei der Benutzung von Musikanlagen/Boxen Rücksicht auf eure Mitmenschen und die Tiere im Wald zu nehmen.
  • Toiletten und Waschräume müssen zweimal täglich gereinigt werden. Hierzu übernehmen einzelne Gruppen die Klodienste. Toilettenpapier und Reinigungsmittel werden zur Verfügung gestellt.
  • Teilnehmende dürfen das Haus nicht betreten. Davon ausgenommen sind die Waschräume und die Außentoiletten.
  • Wir weisen darauf hin, dass bei einem Angebot von selbst zubereiteten Speisen (Selbstverpflegung) während einer Veranstaltung vom Gesetzgeber aus für die Leiter der Veranstaltung die Verpflichtung besteht, die Lebensmittelhygieneverordnung einzuhalten. Informationen hierzu gibt es unter www.bundesrecht.juris.de/Lmhv.
  • Hunde dürfen mitgebracht werden – sagt uns nur vorher kurz Bescheid!
  • Das Rauchen ist auf dem gesamten Zeltplatzgelände strengstens verboten mit Ausnahme in unmittelbarer Nähe der Feuerstellen.
  • Der Leiter/die Leiterin einer Freizeitmaßnahme ist für alle evtl. Schäden verantwortlich und schadenersatzpflichtig, die während des Aufenthaltes seiner/ihrer Gruppe entstehen. Etwaige Schäden sind sogleich dem Orgateam zu melden.
  • Etwaige Mängel, die durch die Nichtbeachtung dieser Platzregeln auftreten, werden auf Kosten der Benutzerinnen und Benutzer behoben!

Als Ansprechpartner steht das Orgateam jederzeit bereit.

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