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JAN

Der Bezirksvorstand

 

Steckbrief
Bezirksvorsitzender

 

Der Bezirksvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern.
Mitglieder des Bezirksvorstands sind:

– die Bezirksvorsitzende

– der Bezirksvorsitzende

– die Bezirkskuratin / der Bezirkskurat.

Die Mitglieder des Bezirksvorstandes werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Bezirksversammlung und endet mit dem Schluss einer Bezirksversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl stattfindet. Wiederwahl ist zulässig.

Zu Bezirkskuraten und Bezirkskuratinnen können Priester, Diakone oder Frauen und Männer gewählt werden, die über eine kirchliche Beauftragung verfügen. Die kirchliche Beauftragung des Bezirkskuraten oder der Bezirkskuratin erfolgt nach den Regelungen der Diözese.

Die Aufgaben des Bezirksvorstandes sind:

– die Leitung des Bezirks im Rahmen der Ordnung, Satzung und Beschlüsse des Verbandes, des Diözesanverbandes und des Bezirks;

– die Vertretung des Bezirks;

– die Berufung der Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe auf Vorschlag der betreffenden Bezirkskonferenz;

– die Berufung von Fachreferenten und Fachreferentinnen;

– die Berufung der Mitglieder der Bezirksarbeitskreise auf Vorschlag der jeweiligen Stufenleitung und der Facharbeitskreise auf Vorschlag des Fachreferenten oder der Fachreferentin;

– die Durchführung der Ausbildung im Rahmen des Gesamtverbandlichen Ausbildungskonzeptes;

– die Anerkennung von Stämmen;

– die Vorbereitung und Durchführung von Arbeitstagungen der Vorstände der Stämme;

– die Führung der Kasse und Rechnungslegung, soweit kein Rechtsträger vorhanden ist.

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dirk@ruhrsau.de
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DEZ

Links

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APR

Die Bezirksleitung

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Der Bezirk

Laut Satzung umfasst ein Bezirk das Gebiet einer Stadt, eines Kreises, eines Dekanates, mehrerer Dekanate oder eines kirchlichen Seelsorgebezirks.
Bei der Festlegung des Gebietes eines Bezirks soll auf die Grenzen kommunaler Gebietskörperschaften Rücksicht genommen werden.
Zu einem Bezirk sollen in der Regel mindestens fünf Stämme gehören.
Ausnahmsweise können einzelne Stämme eines solchen Gebietes vom Diözesanvorstand im Einvernehmen mit den beteiligten Vorständen einem anderen Bezirk zugewiesen werden.

Diözesanverband: Paderborn

Anzahl Stämme: 15

Anzahl Siedlungen: 0

Gründung: 1991

Vorstand: Dirk Tigges

Der Bezirk hieß früher „Hagen-Unna“, wurde aber zwischen 1990 und 1991 namentlich geändert, um die räumliche Ausdehnung des Bezirkes deutlicher zu machen.