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FEB

Bezirksversammlung und Stufenkonferenzen 2019

Nach einem langen und fast RuhrSau-losen Pfadfinderjahr läd das rosa Schweinchen hiermit euch Leiter und interessierte Rover zur RuhrSau-Bezirksversammlung und den Stuko’s 2019 ein.

  • Montag, den 25. Februar 2019 um 18.30 Uhr
  • Erst die Stufenkonferenzen, dann die BV (19:00 Uhr)
  • Im „Kloster“ der DPSG St. Elisabeth Hagen (Scharnhorststraße 27 in 58097 Hagen)

Anmeldung

    Wer ist eingeladen?

    Alle Leiter aus Stämmen des Bezirks und Mitglieder Roverstufe. Es gibt Kekse.

    Stimmberechtigt

    Stimmberechtigt sind pro Konferenz ein Mitglied des Bezirksvorstands (derzeit vakant), die jeweilige Stufenleitung (Referent/Referentin und/oder
    Kuratin/Kurat), bis zu zwei Mitglieder des Bezirksarbeitskreises der jeweiligen Stufe sowie die Sprecherin/der Sprecher des Leitungsteams der
    jeweiligen Stufen (pro Stamm eine Person).

    Stimmrecht in der Stufenkonferenz der Roverstufe hat außerdem eine Sprecherin/ein Sprecher jeder Roverrunde des Bezirks.

    Um Beschlüsse zu fassen oder eine Wahl abzuhalten ist es wichtig, dass die Konferenzen beschlussfähig sind. Die jeweilige Konferenz der einzelnen
    Stufe ist in diesem Fall unabhängig von der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.

    Folgende Tagesordnung gilt analog für die Konferenzen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe:

    TOP 1 Begrüßung und Eröffnung der Konferenz
    TOP 2 Regularien
    – Feststellen der Beschlussfähigkeit
    – Genehmigung der Tagesordnung
    – Festlegung der Protokollführung
    TOP 3 Genehmigung des Protokolls der letzten Stufenkonferenz
    TOP 4 Bericht des Bezirksarbeitskreises sowie der Bezirksstufenleitung
    TOP 5 Bericht des Diözesanvorstandes
    TOP 6 Wahl der Delegierten für die nächste(n) Bezirksversammlung(en)
    bis zur nächsten Bezirkskonferenz
    Die Mitglieder der Bezirksstufenkonferenz wählen zwei Delegierte sowie zwei
    Ersatzdelegierte, die stimmberechtigte Mitglieder der Bezirksversammlung sind.
    TOP 7 Anträge
    TOP 8 Verschiedenes

    Anträge an die Bezirkskonferenzen sind schriftlich und begründet spätestens bis zwei Wochen vor der Versammlung beim Diözesanvorstand einzureichen; Initiativanträge bedürfen der Unterstützung von mindestens
    einem Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Bezirkskonferenz.

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