Nach einem langen und fast RuhrSau-losen Pfadfinderjahr läd das rosa Schweinchen hiermit euch Leiter und interessierte Rover zur RuhrSau-Bezirksversammlung und den Stuko’s 2019 ein.
- Montag, den 25. Februar 2019 um 18.30 Uhr
- Erst die Stufenkonferenzen, dann die BV (19:00 Uhr)
- Im „Kloster“ der DPSG St. Elisabeth Hagen (Scharnhorststraße 27 in 58097 Hagen)
Anmeldung
Wer ist eingeladen?
Alle Leiter aus Stämmen des Bezirks und Mitglieder Roverstufe. Es gibt Kekse.
Stimmberechtigt
Stimmberechtigt sind pro Konferenz ein Mitglied des Bezirksvorstands (derzeit vakant), die jeweilige Stufenleitung (Referent/Referentin und/oder
Kuratin/Kurat), bis zu zwei Mitglieder des Bezirksarbeitskreises der jeweiligen Stufe sowie die Sprecherin/der Sprecher des Leitungsteams der
jeweiligen Stufen (pro Stamm eine Person).
Stimmrecht in der Stufenkonferenz der Roverstufe hat außerdem eine Sprecherin/ein Sprecher jeder Roverrunde des Bezirks.
Um Beschlüsse zu fassen oder eine Wahl abzuhalten ist es wichtig, dass die Konferenzen beschlussfähig sind. Die jeweilige Konferenz der einzelnen
Stufe ist in diesem Fall unabhängig von der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.
Folgende Tagesordnung gilt analog für die Konferenzen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe:
TOP 1 Begrüßung und Eröffnung der Konferenz
TOP 2 Regularien
– Feststellen der Beschlussfähigkeit
– Genehmigung der Tagesordnung
– Festlegung der Protokollführung
TOP 3 Genehmigung des Protokolls der letzten Stufenkonferenz
TOP 4 Bericht des Bezirksarbeitskreises sowie der Bezirksstufenleitung
TOP 5 Bericht des Diözesanvorstandes
TOP 6 Wahl der Delegierten für die nächste(n) Bezirksversammlung(en)
bis zur nächsten Bezirkskonferenz
Die Mitglieder der Bezirksstufenkonferenz wählen zwei Delegierte sowie zwei
Ersatzdelegierte, die stimmberechtigte Mitglieder der Bezirksversammlung sind.
TOP 7 Anträge
TOP 8 Verschiedenes
Anträge an die Bezirkskonferenzen sind schriftlich und begründet spätestens bis zwei Wochen vor der Versammlung beim Diözesanvorstand einzureichen; Initiativanträge bedürfen der Unterstützung von mindestens
einem Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Bezirkskonferenz.