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DEZ

Bezirksversammlung UND Stufenkonferenzen im Januar 2018

Da die Stufenkonferenzen am 21. November ja leider nicht beschlussfähig waren, läd die Diözesanvorsitzende euch in Vertretung für den Bezirksvorstand herzlich zu den auf jeden Fall beschlussfähigen Stufenkonferenzen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe ein.

  • Dienstag, den 23. Januar 2018 um 19.00 Uhr
  • im Pfadfinderheim Ernst-Gremler-Straße 1, 58239 Schwerte

Anmeldung

    Stimmberechtigt

    Stimmberechtigt sind pro Konferenz ein Mitglied des Bezirksvorstands (derzeit vakant), die jeweilige Stufenleitung (Referent/Referentin und/oder
    Kuratin/Kurat), bis zu zwei Mitglieder des Bezirksarbeitskreises der jeweiligen Stufe sowie die Sprecherin/der Sprecher des Leitungsteams der
    jeweiligen Stufen (pro Stamm eine Person). Stimmrecht in der Stufenkonferenz der Roverstufe hat außerdem eine Sprecherin/ein Sprecher
    jeder Roverrunde des Bezirks.

    Um Beschlüsse zu fassen oder eine Wahl abzuhalten ist es wichtig, dass die Konferenzen beschlussfähig sind. Die jeweilige Konferenz der einzelnen
    Stufe ist in diesem Fall unabhängig von der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.

    Folgende Tagesordnung gilt analog für die Konferenzen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe:

    TOP 1 Begrüßung und Eröffnung der Konferenz
    TOP 2 Regularien
    – Feststellen der Beschlussfähigkeit
    – Genehmigung der Tagesordnung
    – Festlegung der Protokollführung
    TOP 3 Genehmigung des Protokolls der letzten Stufenkonferenz
    TOP 4 Bericht des Bezirksarbeitskreises sowie der Bezirksstufenleitung
    TOP 5 Bericht des Diözesanvorstandes
    TOP 6 Wahl der Delegierten für die nächste(n) Bezirksversammlung(en)
    bis zur nächsten Bezirkskonferenz
    Die Mitglieder der Bezirksstufenkonferenz wählen zwei Delegierte sowie zwei
    Ersatzdelegierte, die stimmberechtigte Mitglieder der Bezirksversammlung sind.
    TOP 7 Anträge
    TOP 8 Verschiedenes

    Anträge an die Bezirkskonferenzen sind schriftlich und begründet spätestens bis zum 9. Januar 2018
    beim Diözesanvorstand einzureichen; Initiativanträge bedürfen der Unterstützung von mindestens
    einem Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Bezirkskonferenz.

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